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  • OFFICEINTERIM EN·GI·NEE·RS


    BETTER EN·GI·NEE·RING


    maschinenbau • tga • automation • elektrotechnik



AGB

§ 1 Gegenstand
Die Tätigkeiten von OfficeInterim umfassen die Recherche & Identifizierung relevanter Zielgruppen, zielgerichtete Ansprache, Vorselektion, Telefoninterviews, Aufbereitung & Bereitstellung von Profilen in Frage kommender Personen, Kommunikation mit Bewerbern w-m, Koordination Bewerbungsgespräche, Schriftverkehr usw.. Die Recherchetätigkeiten umfassen ebenfalls die Hinzuziehung des unternehmerischen Netzwerkes von OfficeInterim sowie die Ausschreibung der zu besetzenden Stelle & frei zur Verfügung stehende Datenbanken.

Eine Vermittlungsgarantie wird ausdrücklich nicht abgegeben.

§ 2 Mitwirkung des Arbeitgebers
Die Mitwirkung des Arbeitgebers besteht in folgenden Punkten: Vorlage eines möglichst ausführlichen Anforderungsprofil über den künftige(n) Mitarbeiter /-in. Das Einhalten von Absprachen, sowie die Inanspruchnahme von dem Vermittler initiierter Bewerberkontakte. Der AG erteilt OfficeInterim die Erlaubnis, anonym Informationen potentiellen Bewerbern /-innen weiterzugeben. Des Weiteren verpflichtet sich ein AG OfficeInterim umgehend zu unterrichten, wenn die betreffende Stelle nicht mehr zur Verfügung steht.

§ 3 Provision / Honorar
OfficeInterim agiert auf Basis des Allgemeinauftrags. Der AG zahlt OfficeInterim bei erfolgreich abgeschlossener Vermittlung eines Mitarbeiters – festangestellt oder befristet – eine Provision. Für die Vermittlung eines Beschäftigungsverhältnisses erhält OfficeInterim eine Vergütung nach folgender Maßgabe: Als erfolgreiche Vermittlung gilt jede Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit Personen, die dem Kunden durch OfficeInterim als Kandidaten vorgestellt wurden, wenn diese Unterzeichnung innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung liegt. Es spielt dabei keine Rolle, für welche Position diese Person beim AG eingestellt wird. Es entsteht KEINE Entschädigung gegenüber OfficeInterim sollte die Position durch eigene Aktivitäten des Arbeitgebers oder von ihm eingeschaltete Mitbewerber von OfficeInterim besetzt werden & OfficeInterim dadurch, auch über einen hohen Zeitraum, vergütungsfrei tätig gewesen sein (umsonst). Dieses Risiko fällt in den unternehmerischen Bereich von OfficeInterim. Siehe umgekehrt §7 Ausschluss.

§4 Rechnungsstellung
Alle Honorarangaben sind Netto. Auf dieses wird die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer fällig. Honorare sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist OfficeInterim berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Eine Rückzahlung der Provision ist grundsätzlich ausgeschlossen auch dann, sollte das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Probezeit aus irgendwelchen Gründen beendet werden. Die Leistungen von OfficeInterim werden als Erfolgshonorar niedergeschrieben. Sofort nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit einem von uns vorgestellten Bewerber erhält OfficeInterim vom AG eine Kopie des von beiden Seiten unterzeichneten Arbeitsvertrages.

Die Kopie ist spätestens 3 Tage nach Unterzeichnung beider Parteien vorzulegen. HINWEIS: Zu Kontrollzwecken sowie zum Gegenabgleich holt OfficeInterim ebenfalls eine Kopie des geschlossenen Arbeitsvertrages auch beim Bewerber ein. Dieses Dokument dient als Berechnungsgrundlage zur regelgerechten Abrechnung nach erfolgreichem Abschluss der Ausführung der Arbeiten von OfficeInterim & dient zudem der Nachweis-, Abgleichs- & Dokumentationspflicht. OfficeInterim ist berechtigt nach Ablauf der 3-Tagesfrist ein Pauschalhonorar zugrundezulegen bis zur Vorlage der erforderlichen Kopie.

§ 5 Laufzeit & Kündigung
Diese Vereinbarung hat keine Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

§ 6 Datenschutz
OfficeInterim erhebt & nutzt Daten von Bewerbern sowie die des AG’s nur, soweit dies für die Verrichtung der Vermittlungstätigkeit erforderlich ist. Die Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur im Falle der Terminvereinbarung oder -koordination für persönliche Gespräche (Telefoninterviews, Bewerbungsgespräche), was der AG hiermit ausdrücklich genehmigt. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der Stelleninhalte – nicht Unternehmens- oder Kontaktdaten des Arbeitgebers - zum Vermittlungszweck.

§7 Ausschluss
OfficeInterim übernimmt grundsätzlich keine Gewährleistung für die Güte von Arbeitnehmern & ihrer im Falle des Zustandekommens eines Anstellungsvertrags erbrachten Leistung da eine Einstellungsentscheidung ausschließlich Arbeitgeberentscheidungen sind. Haftung für eventuellen Arbeitsausfall, mangelnde Arbeitsleistung, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen ist ausgeschlossen. Eine Rückzahlung der Provision ist ausgeschlossen. Bei Anstellung eines Arbeitnehmers auf Basis unternehmenseigener Entscheidungen in ein Angestelltenverhältnis haftet der AG vollumfänglich selbst.

§ 8 Ergänzende Bestimmungen
Änderungen & Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dieser Vereinbarung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken der Vereinbarung.